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Unterhaltsrecht 2008
Das neue Unterhaltsrecht ist beschlossne Sache. Es tritt ab dem 1.1.2008 in Kraft.
Die Unterhaltsberechtigten werden in "Ränge" eingeteilt. Im ersten Rang stehen allein die minderjährigen und ihnen gleichgestellten Kinder. Erst wenn deren Unterhalstansprüche befriedigt sind, kommen die Ansprüche weiterer Unterhalstberechtigter - insbesondere geschiedene Ehegatten - zum Zuge, sofern der Unterhalstverpflichtete dann noch leistungsfähig ist.
Da aber begegnet den geschiedenen Ehegatten eine neue Hürde - sie haben nämlich zunächst dafür zu Sorge zu tragen, dass sie sich durch Arbeitseinkommen selbst versorgen können. Diese Arbeitspflicht besteht - soweit Kleinkinder vorhanden sind - ab deren Kindergartenalter. Ansonsten besteht die Arbeitspflicht sofort.
Nachehelicher Unterhalt kann folglich zeitlich begrenzt werden.
Bereits bestehende Unterhaltstitel können der neuen Rechtslage angepasst werden.
Die Unterhaltsberechtigten werden in "Ränge" eingeteilt. Im ersten Rang stehen allein die minderjährigen und ihnen gleichgestellten Kinder. Erst wenn deren Unterhalstansprüche befriedigt sind, kommen die Ansprüche weiterer Unterhalstberechtigter - insbesondere geschiedene Ehegatten - zum Zuge, sofern der Unterhalstverpflichtete dann noch leistungsfähig ist.
Da aber begegnet den geschiedenen Ehegatten eine neue Hürde - sie haben nämlich zunächst dafür zu Sorge zu tragen, dass sie sich durch Arbeitseinkommen selbst versorgen können. Diese Arbeitspflicht besteht - soweit Kleinkinder vorhanden sind - ab deren Kindergartenalter. Ansonsten besteht die Arbeitspflicht sofort.
Nachehelicher Unterhalt kann folglich zeitlich begrenzt werden.
Bereits bestehende Unterhaltstitel können der neuen Rechtslage angepasst werden.
Eingestellt am 10.12.2007 von H.Zimmermann
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