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Düsseldorfer Tabelle 2018 kann weniger Kindesunterhalt bedeuten
..............................................Die Düsseldorfer Tabelle 2018 bringt zunächst einmal - wie fast jedes Jahr - aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der Erhöhung des sog. Mindestunterhalts eine Erhöhung der Tabellenbeträge in den verschiedenen Altersgruppen. Aber die Einkommensgruppen der Unterhaltspflichtigen (in der Regel sind das immer noch die Väter) rutschen gleichzeitig nach unten.
Bisher musste bereits mehr als den Mindestunterhalt zahlen, wer mit seinen bereinigten Nettoeinkünften über 1.500 € lag. Jetzt liegt die Grenze bei über 1.900,00 €, was bisher die Grenze zwischen zweiter und dritter Gruppe war. Die meisten Unterhaltspflichtigen (i.d.R. die Väter) liegen nun eine Einkommens-Gruppe niedriger und müssen im Ergebnis WENIGER zahlen. Bestehen bereits Unterhaltstitel in Form von gerichtlichen Beschlüssen oder gerichtlichen Vergleichen oder in Form von Jugendamtsurkunden, sind Abänderungsklagen mit dem Ziel, weniger zahlen zu müssen, möglich.
Eingestellt am 03.02.2018 von H.Zimmermann
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