Scheidung mit nur einem Anwalt
Sollte der antragstellende Ehegatte nur geringes Einkommen haben, besteht sogar die Möglichkeit, für ihn Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn diese ohne Ratenzahlungs-Auflage bewilligt wird, wird der eine Anwalt voll vom Staat bezahlt, ebenso wie der Anteil an den Gerichtskosten des antragstellenden Ehegatten. In einem solchen Fall entstehen für beide Parteien keine Anwaltskosten und nur für eine Partei die hälftigen Gerichtskosten.
Sollen bzw. müssen finanzielle Scheidungsfolgen im Vorfeld der Scheidung verbindlich geregelt wären, kann dies auch in einer vergleichsweise preiswerten notariellen Urkunde geschehen. Zum Beispiel Regelungen über Unterhalt,Zugewinn oder Versorgungsausgleich. Wenn beide Partner damit leben können, dass jeder seine Altersvorsorge ungeteilt behält, kann in notarieller Form auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches verzichtet werden. Eine solche Urkunde (Ehevertrag) kostet erfahrungsgemäß zwischen 200,00 € und 500 € beim Notar. Die Scheidung wird dadurch erheblich beschleunigt (statt 6 - 8 Monate sind es erfahrungsgemäß 6 - 8 Wochen), weil die aufwendigen Ermittlungen der in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften entfällt: Auch der Gegenstandwert des gerichtlichen Scheidungsverfahrens ist dann deutlich geringer, so dass sogar Gerichtskosten gespart werden können.
Ein häufiges Missverständnis: Der Anwalt kann und darf nicht beide Ehepartner beraten und vertreten. Das ist ihm berufsrechtlich streng untersagt. Die Scheidung mit nur einem Anwalt bedeutet, dass nur einer der Partner das Mandat erteilt und der andere Partner ohne Anwalt auskommt.
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