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Scheidung mit nur einem Anwalt

Sie sind sich mit ihrem Partner über alles einig, insbesondere finanziell, und wollen nur noch schlicht geschieden werden? Dann können Sie sich die im Scheidungsverfahren entstehenden Anwaltskosten faktisch halbieren. Einer der Partner reicht beim örtlich zuständigen Familiengericht die Scheidung ein. Das geht nur mit einem Anwalt. Der andere erklärt, nachdem ihm der Scheidungsantrag über das Familiengericht per Post zugestellt worden ist, seine Zustimmung zur Scheidung, zunächst einfach schriftlich, später im Scheidungstermin auch noch einmal persönlich. Das geht ohne Anwalt.
Dazu können die Eheleute vereinbaren, dass sie sich die Anwaltskosten des antragstellenden Ehegatten teilen. Betragen zum Beispiel die gesetzlichen Anwaltsgebühren für den einen Anwalt (hängt vom Einkommen der Beteiligten ab) 1500 €, hat jeder der beiden effektiv nur 750 € zu zahlen.

Sollte der antragstellende Ehegatte nur geringes Einkommen haben, besteht sogar die Möglichkeit, für ihn Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn diese ohne Ratenzahlungs-Auflage bewilligt wird, wird der eine Anwalt voll vom Staat bezahlt, ebenso wie der Anteil an den Gerichtskosten des antragstellenden Ehegatten. In einem solchen Fall entstehen für beide Parteien keine Anwaltskosten und nur für eine Partei die hälftigen Gerichtskosten.

Sollen bzw. müssen finanzielle Scheidungsfolgen im Vorfeld der Scheidung verbindlich geregelt wären, kann dies auch in einer vergleichsweise preiswerten notariellen Urkunde geschehen. Zum Beispiel Regelungen über Unterhalt,Zugewinn oder Versorgungsausgleich. Wenn beide Partner damit leben können, dass jeder seine Altersvorsorge ungeteilt behält, kann in notarieller Form auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches verzichtet werden. Eine solche Urkunde (Ehevertrag) kostet erfahrungsgemäß zwischen 200,00 € und 500 € beim Notar. Die Scheidung wird dadurch erheblich beschleunigt (statt 6 - 8 Monate sind es erfahrungsgemäß 6 - 8 Wochen), weil die aufwendigen Ermittlungen der in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften entfällt: Auch der Gegenstandwert des gerichtlichen Scheidungsverfahrens ist dann deutlich geringer, so dass sogar Gerichtskosten gespart werden können.

Ein häufiges Missverständnis: Der Anwalt kann und darf nicht beide Ehepartner beraten und vertreten. Das ist ihm berufsrechtlich streng untersagt. Die Scheidung mit nur einem Anwalt bedeutet, dass nur einer der Partner das Mandat erteilt und der andere Partner ohne Anwalt auskommt.

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