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Familienrecht  - IMG_3115
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Wann und unter welchen Voraussetzungen kann ich geschieden werden?

Es ist schlicht und einfach ein Trennungsjahr einzuhalten, wobei Versöhnungsversuche von bis zu max. 3 Monaten das Trennungsjahr nicht unterbrechen. Trennungzeit kann auch in ein und derselben Wohnung abgelaufen sein, wenn die Parteien die sog. "Trennung von Tisch und Bett" strikt eingehalten haben.


Welche steuerlichen Auswirkungen haben Trennung und Scheidung?

Nicht erst bei Scheidung, sondern schon bei dauerndem Getrenntleben verschlechtert sich die steuerliche Situation. Steuerklasse III bzw. gemeinsame Veranlagungen sind nur noch in dem Jahr möglich, in dem die Eheleute sich getrennt haben, ab 01.01. des Folgejahres muss in die Steuerklassen IV/IV bzw. I/II gewechselt werden und die Jahressteuererklärung ist nur noch in der getrennten Einzelveranlagung möglich. Es sei denn, dass es im Folgejahr noch einen Versöhnungsversuch gegeben hat.

Bei wem werden die Kinder leben?

Auch wenn das paritätische Wechselmodell zunimmt, bei dem die Kinder nach der Trennung abwechselnd, aber zu gleichen Zeitanteilen von Vater und Mutter betreut werden, ist das sog. Residenzmodell immer noch die Regel. Das bedeutet, dass die Kinder im Haushalt eines Elternteils - und das sind immer noch überwiegend die Mütter - lebt und der andere Elternteil - das sind immer noch überwiegend die Väter - Umgang ausüben und z.Hd. der Kindesmutter Barunterhalt zahlen müssen.

Welche Umgangsrechte habe ich, wenn die Kinder im Schwerpunkt beim anderen Elternteil leben?

Üblich ist alle 14 Tage das Wochenende und die Ferien und Feiertage anteilig. Zunehmend wird ein erweiterter Umgang vereinbart, z.B. von Freitag nach Kita bzw. Schule bis Montag früh zurückbringen in Kita bzw. Schule plus zusätzliche Umgangstage in der anderen Woche. Immer gehören auch längere Kontakte in der Ferien dazu, wie etwa die halben Sommerferien.

Muss ich Kindesunterhalt zahlen?

Wenn die minderjährigen Kinder im Schwerpunkt beim anderen Elternteil leben, muss der andere Elternteil zu Händen des betreuenden Elternteils Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen. Bei Minderjährigen Kindern gilt ein Selbstbehalt von 1.160,00 € bereinigt Netto, wer trotzdem aller Anstrengungen nach Abzug von eventuellen Fahrtkosten und Ratenzahlungen auf ehebedingte Schulden diesen betrag nicht übersteigt, muss keinen Kindesunterhalt zahlen. Für die Kindesmutter besteht dann die Möglichkeit, beim zuständigen Jugendamt Unterhaltsvorschuss für das Kind bzw. die Kinder zu beantragen. Diesen Unterhaltsvorschuss gibt es im Bedarfsfall neuerdings unbefristet von Geburt an bis zur Volljährigkeit. Höhe Unterhaltsvorschuss:

Für Kinder von 0 bis zu 5 Jahren monatlich bis zu 177,00 € (zusammen mit dem Kindergeld von 219,00 € sind dies immerhin 396,00 €.

Für Kinder von 6 bis 11 monatlich bis zu 236,00 € (zusammen mit dem Kindergeld von 219,00 € sind dies immerhin 455,00 €)

Für Kinder von 12 bis 17 Jahren, also bis zum Eintritt der Volljährigkeit bis zu 314,00 € monatlich (zusammen mit dem Kindergeld von 219,00 € sind dies immerhin 533,00 €)

Wie hoch ist aktuell das Kindergeld und wer bekommt es?

Das Kindergeld bezieht derjenige Elternteil, bei dem das Kind im Schwerpunkt lebt, lebt das Kind eigenständig, bekommt es der Elternteil, der mehr Unterhalt zahlt. Das Kindergeld wird auf den nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlenden Unterhalt hälftig angerechnet, so kommt es am Ende beiden Eltern hälftig zu Gute.

Das Kindergeld beträgt

Für das erste und zweite Kind 219,00 € (ab Januar 2023 237,00 €)
Für das dritte Kind 225,00 € (bleibt ab 2023 gleich)
Für das vierte und jedes weitere Kind: 250,00 € (bleibt ab 2023 gleich).

Beim Wechselmodell soll das Kindergeld geteilt werden, ansonsten muss auch beim Wechselmodell Kindesunterhalt gezahlt werden, wenn ein erhebliche Gehaltsgefälle zwischen den Eltern besteht.

Muss ich Trennungsunterhalt zahlen?

Grundsätzlich muss der Besserverdienende an den weniger verdienenden 3/7 der Einkommensdifferenz als Trennungsunterhalt zahlen, das gilt für die Zeit ab (räumlicher) Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung, als u.U. deutlich länger als ein Jahr. Wer Kindesunterhalt an minderjährige Kinder zahlt, kann die Zahlbeträge selbstverständlich vorher abziehen, bevor die Einkommensdifferenz x 3/7 als Trennungsunterhalt berechnet wird.

Muss ich nach rechtskräftiger Scheidung auch noch Unterhalt an meinen Partner zahlen?

Nach der Scheidung gilt theoretisch zwar der Grundsatz der Eigenverantwortung, aber es gibt so viele Ausnahmen, dass der Grundsatz in der Praxis eher die Ausnahme ist. Nachehelich ist vor allem dann noch Unterhalt zu zahlen, wenn der andere Partner wegen Kinderbetreuung noch nicht voll arbeiten kann oder aus anderen Gründen eibedingt berufliche Nachteile erlitten hat, letzterenfalls kann der Unterhaltsanspruch noch sehr lange, d.h. bis zur Berentung von beiden ehemaligen Partnern und im Einzelfall darüber hinaus, bestehen.

Was bedeutet der Versorgungsausgleich?

Es wird vom Familienrecht ermittelt, was der Ehemann und die Ehefrau in der Ehezeit (Heirat bis Zustellung Scheidungsantrag) an Renten und Pensionen aufgebaut haben. Grundsätzlich werden alle gesetzlichen Renten (DRV), alle Betriebsrenten und alle privaten Renten (Riesterrenten und andere rentenbildende Versicherungen/Lebensversicherungen für den teil, der in der Ehe hinzugekommen ist, geteilt in beide Richtungen. Die gesetzlichen Rententräger klären bei dieser Gelegenheit den gesamten Versicherungsverlauf rückwirkend bis zum 17.Lebensjahr, was das Scheidungsverfahren häufig um 6 - 12 Monate verzögert, bis der Scheidungstermin anberaumt wird.

Kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden?

Beträgt die Ehedauer bei Einreichung des Scheidungsantrages nicht mehr als max. 3 Jahre, wird der Versorgungsausgleich nicht wie sonst zwingend und automatisch, sondern nur auf Antrag durchgeführt. Sind sich die Ex-Partner einig, dass keiner von beiden einen solchen Antrag stellt, bestimmt das Gericht sehr schnell einen Scheidungstermin und die Ehe kann nach 8 bis 12 Wochen geschieden sein, es sei denn, die Parteien streiten vor dem Familiengericht noch um andere Trennung- und Scheidungsfolgen.

Bei einer Ehedauer über drei Jahren kann man den Versorgungsausgleich durch eine entsprechende Vereinbarung ausschließen. Das kann erfolgen, in dem sich beide Ex-Partner im gerichtlichen Scheidungsverfahren jeweils anwaltlich vertreten lassen und die Anwälte eine entsprechende Vereinbarung zu Protokoll des Gerichts erteilen. Soll die Scheidung aber kostensparend nur mit einem Anwalt auf Antragstellerseite durchgeführt werden, können beide Ex-partner zu einem Notar gehen und den Ausschluss des Versorgungsausgleichs dort verbindlich vereinbaren. Eine solche Urkunde kostet, je nachdem wie viele Renten ansonsten auszugleichen wären, erfahrungsgemäß zwischen 180,00 und 500,00 €, also deutlich weniger als ein zweiter Anwalt.

Was bedeutet Zugewinnausgleich?

Wenn einer der Ex-Partner in der Ehe deutlich mehr Vermögen hinzugewonnen hat, als der andere Partner, dann ist der unterschiedberag beim Vermögenszuwachs hälftig in Geld auszugleichen, dieser Ausgleich kann außergerichtlich von Anwälten und im Streitfall vom familiengeriocht ermittelt werden. Die Zahlung ist fällig und zahlbar nach rechtskräftiger Scheidung und erst ab dann zu verzinsen. In Härtefällen gibt es nach dem Gesetz Zahlungserleichterungen.


Was wird aus dem Auto, den Autos?

Sind zwei Autos vorhanden, wird man sich in der Regel einigen können, wer welches Fahrzeug übernimmt. Stet nur ein Auto zur Verfügung, welches als "Familienkutsche" für Fahrten zum Einkaufen bzw. in der Urlaub und ggf. zum Transport gemeinsamer Kinder genutzt wurde, zählt das Auto rechtlich gesehen zum Hausrat. In der Regel bekommt es der, auf dessen Namen es gekauft, finanziert, zugelassen wurde, es gibt aber Ausnahmen, z.B. Wender Ehemann das Auto gekauft hat, aber die Ehefrau dringender darauf angewiesen ist, weil die Kinder bei ihr wohnen.

Was geschieht mit der Wohnungsausstattung?

Jeder kann das für sich aussondern und an sich nehmen, was ihm schon vor der Ehe gehört hat. Der Rest ist fair zuteilen, so dass am Ende jeder - auch was die aktuellen Verkehrswerte der Gegenstände angeht - in etwa das gleiche erhält. Ein finanzielle Abfindung bei einer ungleichen Haustratsteilung sieht das Gesetz grundsätzlich nicht vor.
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