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Einvernehmliche Scheidung vom Spezialisten, Berlin, Marburg und online auch bundesweit


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Sehr viele der von mir bearbeiteten Scheidungen führe ich inzwischen schnell und einvernehmlich durch, in der Regel kostensparend mit nur einem Anwalt und rechtskräftigem Abschluss nach 6 bis 12 Wochen, vorausgesetzt, das Trennungsjahr ist erfüllt. Die dabei entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten können meist auf den Cent genau vorausgesagt werden. Die Gerichtskosten sind in der Regel nur einige hundert Euro. Sie müssen zu Beginn des Scheidungsverfahrens nach Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht zunächst von Antragsteller/der Antragstellerin vorausbezahlt werden. Am Ende des Verfahrens muss der andere die Hälfte erstatten, hälftige Teilung der Gerichtskosten ist gesetzlich vorgeschrieben. Haben beide einen Anwalt, zahlt jeder seinen Anwalt allein. Wir die Scheidung mt nur einem Anwalt durchgeführt, können die Parteien vereinbaren, das man sich auch die Anwaltskosten des einen Anwaltes teilt, de facto hat dann jeder nur 50 % der Anwaltskosten zu tragen.

Kommt eine solche einvernehmliche Scheidung für Sie in Betracht? Haben Sie nach der Trennung bereits vollständiges oder zumindest weitgehendes Einvernehmen über alle Trennungs- und Scheidungsfolgen erzielt? Für den Fall dass Kinder aus der Ehe vorgegangen sind: Besteht Einvernehmen, mit welchen Zeitanteilen die Kinder nach der Trennung beim Vater bzw. der Mutter leben werden (Wechselmodell, erweiterter Umgang oder ähnliche moderne Modelle)? Besteht ferner Einvernehmen, wer die bisherige Ehewohnung weiter nutzen kann? Besteht auch Einigkeit über die finanziellen Folgen der Trennung, wie zum Beispiel Kindes- und Trennungsunterhalt und ob und inwieweit auch nach der Scheidung noch Unterhalt zu zahlen ist?

Viele getrennt lebende Paare sind sich einig, dass wechselseitig keine finanziellen Ansprüche erhoben werden sollen, sie wollen nur noch schlicht geschieden werden. In einem solchen Fall kann es sich anbieten, dass das erzielte Einvernehmen in einer notariellen Urkunde (Ehevertrag) verbindlich festgehalten wird, eine solche Urkunde kostet in der Regel weniger, als ein zweiter Anwalt. Der notarielle Verzicht auf die Durchführung des sog. Versorgungsausgleichs - wechselseitige Teilung der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften - kostet z.B. erfahrungsgemäß zwischen 200 und 500 € Notargebühren.

Einvernehmliche Scheidungen verursachen in aller Regel deutlich weniger Gerichts – und Anwaltskosten, erst recht, wenn sich der Fall für die Durchführung mit nur einem Anwalt eignet und auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches notariell verzichtet wird. Wir arbeiten in solchen Fällen schon länger vertrauensvoll bestimmten Notaren zusammen.

Von einvernehmlichen Scheidungen profitieren letztlich direkt oder indirekt auch eventuell vorhandene gemeinsame Kinder. Diese sind durch die Trennung ohnehin bereits hoch belastet und man kann seinen Kindern kaum einen besseren Dienst erweisen, als die Trennungs- und Scheidungsfolgen einvernehmlich zu regeln. Eltern bleiben Eltern, auch wenn sie sich trennen.